FAQs zu unseren Tierversuchen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Nutzen, Notwendigkeit, Genehmigungsverfahren, Kontrollmechanismen.
 

Wie sind die Haltungsbedingungen der Versuchstiere?

Ein erfahrenes Team aus einem Tierarzt sowie Tierpflegerinnen und Tierpflegern sorgt für eine professionelle medizinische Versorgung und Unterbringung.
Die Max-Planck-Gesellschaft ebenso wie die Forschenden, der Tierarzt sowie die Tierpflegerinnen und Tierpfleger an unseren Instituten in Tübingen nehmen ihre Verantwortung für die Durchführung von Tierversuchen sowie die artgerechte Unterbringung der Versuchstiere sehr ernst. Dies geschieht nicht zuletzt deshalb, weil sich nur mit gesunden und nicht gestressten Tieren aussagekräftige wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen lassen.

Haben die Tierversuche am Friedrich-Miescher-Labor einen unmittelbaren Nutzen?

Die Max-Planck-Gesellschaft – und das gilt auch für das Friedrich-Miescher-Labor – hat sich der Grundlagenforschung verschrieben. Das bedeutet, dass Forschende nicht unmittelbar nach neuen Therapieansätzen suchen. Vielmehr streben sie danach, unser Verständnis der komplexen Prozesse des Lebens ständig zu vertiefen.

So gehen unsere Forschenden der Frage nach, welche Prozesse bei der Entwicklung von Organismen entscheidend sind. Außerdem fahnden sie nach den grundlegenden Mechanismen, die die Evolution antreiben und wie neue Merkmale, neue Arten und letztlich die Vielfalt des Lebens entsteht. Aber auch der Einfluss veränderter Umweltfaktoren und wie sich verschiedene Organismen gegenseitig beeinflussen ist im Blick der Forschung an unserem Institut. Das Wissen über die Funktionsweisen lebender Organismen ist letztlich Voraussetzung für eine Vielzahl von Anwendungen: Beispielsweise dafür, adäquat auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Welternährungssituation zu reagieren, aber auch für ein besseres Verständnis von Stoffwechselkrankheiten oder Krebs und die Entwicklung der entsprechenden Therapien. Genaueres zu den Forschungszielen der einzelnen Versuche finden Sie hier.

Kann man Tierversuche nicht ersetzen?

Viele biomedizinische Vorgänge lassen sich zunächst ohne Tierexperimente untersuchen, etwa mit Hilfe von Zellkulturen oder Computermodellen. Die Max-Planck-Gesellschaft hat sich zudem dazu verpflichtet, Alternativen zum Tierversuch zu fördern. Forschende entwickeln dazu verschiedene Verfahren, wie künstliche Gewebe und Organe.
Doch um einzuordnen, welche Bedeutung die Untersuchungsergebnisse aus Kulturschale und Computer für den Körper haben, sind Experimente mit lebenden Organismen unvermeidbar. Schließlich läuft in Körpergeweben, Organen und im gesamten Körper eine Vielzahl verschiedener dynamischer Prozesse ab, die sich gegenseitig beeinflussen. Experimente in der Kulturschale können bisher dieses komplexe Miteinander nicht ausreichend nachbilden.

Sind Ergebnisse aus Tierversuchen überhaupt aussagekräftig für den Menschen?

Tierversuchsgegner und Tierschützerinnen kritisieren tierexperimentelle Forschung und verneinen ihre Übertragbarkeit auf den Menschen: Mäuse, Ratten und Affen seien zu unterschiedlich, sodass sich die Ergebnisse tierexperimenteller Forschung nicht auf den Menschen übertragen lassen. So unterschiedlich die verschiedenen Versuchstiere auch sein mögen, so teilen sie doch alle eine gemeinsame evolutionäre Geschichte mit dem Menschen. Deshalb kommen 95 Prozent der Gene einer Maus beim Menschen in ähnlicher Form vor, selbst bei der Fruchtfliege sind es noch 60 Prozent. Daher können Tierversuche wichtige Hinweise darauf geben, welche grundlegenden Mechanismen in der zellulären Kommunikation, Genaktivierung und Signalvermittlung in Organismen und Zellen wirken und wie verschiedene Organismen auf ihre Umwelt reagieren. Derartige grundlegende Mechanismen sind häufig über die Evolution in verschiedenen Tiergruppen einschließlich des Menschen konserviert und stellen wichtiges Grundlagenwissen für die biomedizinische Forschung dar.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren für Tierversuche ab?

In Deutschland und auch in vielen anderen Ländern gibt es strenge Kontrollen, um Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken. Das deutsche Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung regeln den Umgang mit Tierversuchen. Sie setzen dabei die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie (2010/63/EU) in nationales Recht um. Im Tierschutzgesetz ist genau definiert, was ein Tierversuch ist und wann und unter welchen strengen Voraussetzungen ein solcher durchgeführt werden darf. Für Versuche an Wirbeltieren benötigen Forschende für jedes einzelne Versuchsvorhaben die Genehmigung durch die zuständige Behörde. Der Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen. In dem detaillierten Antrag ist wissenschaftlich genau zu begründen, warum das Forschungsziel ohne den Einsatz von Labortieren nicht erreicht werden kann.

Welche Kontrollmechanismen gibt es?

Tierversuche unterliegen einer strengen Regulierung sowie internen und externen Kontrollen, die durch das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Versuchstierverordnung sowie durch die EU-Richtlinie 2010/63/EU festgelegt sind. Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie unerlässlich sind, es also keine geeigneten alternativen Methoden gibt. Sie erfolgen erst nach einem exakt festgelegten Genehmigungsverfahren, an dem neben den zuständigen Behörden eine unabhängige Kommission beteiligt ist, die sich aus fachkundigen Tierärztinnen, Ärzten und Forschenden zusammensetzt. Mindestens ein Drittel der Kommissionsmitglieder wird auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen berufen. Die Mitglieder der zuständigen Behörden haben jederzeit Zutritt zu den Versuchsanlagen und Tierhaltungen. Für die interne Kontrolle sind mehrere Tierschutzbeauftragte im Einsatz.

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