Tiere in der Grundlagenforschung
Forschende, die im Bereich der biologischen Grundlagenforschung arbeiten, benötigen manchmal Tiere, wenn es keine alternativen Methoden zur Tierforschung gibt oder wenn die entsprechende Forschung aus ethischen Gründen nicht am Menschen durchgeführt werden kann. Die Max-Planck-Gesellschaft hat sich jedoch verpflichtet, alternative Methoden zu fördern und ihre Entwicklung zu finanzieren. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen Informationen zu unseren Versuchstieren und den gesetzlichen Bestimmungen zu Tierversuchen.
Die Tierforschung stellt Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen generell vor ein ethisches Dilemma: Der potenzielle Nutzen für den Menschen und der Schaden für das Tier sowie andere Vor- und Nachteile müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Unsere Forschenden, Tierpfleger und Tierpflegerinnen, und unser Tierarzt nehmen ihre Verantwortung in Bezug auf die Durchführung von Tierversuchen und die Bereitstellung von artgerechten Einrichtungen für Labortiere sehr ernst - nicht zuletzt, weil valide Forschungsergebnisse nur von gesunden und stressfreien Tieren gewonnen werden können.
Für jede wissenschaftlichen Fragestellung wird genau abgewogen, welches Modellsystem dafür am besten geeignet ist – so finden viele unserer Experimente in Zellkulturen statt. Das einzige Tier, das im Friedrich-Miescher-Labor verwendet wird, ist die Fruchtfliege Drosophila melanogaster.
Basis einer optimalen Betreuung der Tiere ist natürlich eine umfassende Ausbildung und Qualifikation unseres Tierpflegepersonals. Hierzu tragen die institutsinterne und IHK-zertifizierte Ausbildung mit Tierpflegemeistern und Ausbildungsbeauftragten sowie ständige Fortbildungsmaßnahmen bei.
Gesetzliche Vorgaben und das 4R-Prinzip
Bei der Planung und Durchführung der Versuche wenden die Forschenden in der Max-Planck-Gesellschaft das sogenannte 3R-Prinzip an. 3R steht für „replace, reduce, refine“, auf Deutsch etwa „vermeiden, verringern, verbessern“:
- Reduction: Die Zahl der Tiere pro Versuch wird auf das unbedingt erforderliche Minimum reduziert.
- Refinement: Die Durchführung der Versuche und die Haltung der Tiere werden so optimiert, dass die Belastung der Tiere so gering wie möglich ist.
- Replacement: Tierversuche werden durch Alternativmethoden (zum Beispiel Zellkulturen, Computermodelle, bildgebende Verfahren) ersetzt, wann immer dies möglich ist.
- Als Organisation, die die Grundlagenforschung unterstützt, führt die MPG ein viertes R für "Responsibility" ein.
- Als Forschende in der MPG sehen wir uns in der besonderen Verantwortung, unser breites wissenschaftliches Know-how in den Dienst des Tierschutzes zu stellen und gleichzeitig die Qualität der Forschung weiter zu verbessern.
- Das heißt für uns, dass wir nicht nur die höchsten Qualitätsstandards in der Tierhaltung und bei den tierexperimentellen Vorhaben gewährleisten, sondern auch aktiv die Maßnahmen und Programme der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung des Tierschutzes in der biomedizinischen Forschung unterstützen.
- Zum vierten R gehört auch die Teilnahme am ethischen Diskurs in der Öffentlichkeit zum Thema Tierversuche, den wir auf professioneller Basis führen möchten.
Erst nach diesen Vorarbeiten kann der Tierversuch beantragt werden.
Wichtigste Fragen und Antworten
Das Friedrich-Miescher-Labor forscht derzeit an Fruchtfliegen.
Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zum Nutzen für den Menschen sowie zu den Forschungsfragen, die die Forschenden des Friedrich-Miescher-Labors anhand der Fruchtfliege untersuchen. Warum sind Tierversuche manchmal notwendig, um diese Fragen zu beantworten? Können Tierversuche ersetzt werden? Wie ist der rechtliche Rahmen für Tierversuche?